Verträge

Es gibt zwei Arten von Verträgen, den gemeinsamen und den privaten Vertrag.
Private Verträge können jederzeit zwischen zwei Spielern angeboten und geschlossen werden wenn kein gemeinsamer Vertrag besteht.
Um einen privaten Vertrag zu schließen, muss man in die persönlichen Daten des Spielers einsehen und diesem ein Vertragsangebot zuschicken.
Vertragsangebote findet man in seiner Nachrichtenbox - akzeptiert man sie, so wird der Vertrag geschlossen, ist sofort gültig und ersetzt vorherige Verträge.
Wird ein Vertragsangebot abgelehnt, so bleibt der bisherige Vertrag, sofern vorhanden, bestehen.
Private Verträge können jederzeit unter den eigenen persönlichen Daten gekündigt werden.
Verträge können nur auf militärischer Basis geschlossen werden, Konflikte im kriminellen Untergrund sind davon nicht betroffen.
Ebenfalls erstreckt sich ein derartiger Vertrag auf Attentate, Rebellionen und heilige Kriege.

Folgende Verträge stehen zur Auswahl:
BezeichnungAngriffsklauselDefensivklauselDirektes Angriffsverbot
Allianzvertragjajaja
Anti-Agressionsvertragneinjaja
Nichtangriffspaktneinneinja
Fragiler Allianzvertragjajanein
Waffenstillstandneinneinnein
Die Angriffsklausel verpflichtet dazu, einem angreifenden Spieler zu helfen.
Die Defensivklausel verpflichtet dazu, einem angegriffenen Spieler zu helfen.
Verträge mit direktem Angriffsverbot lassen nicht zu, dass sich die Spieler gegenseitig angreifen.
Sind Spieler durch Verträge dazu verpflichtet, in einem Konflikt beiden Seiten zu helfen, so bleiben sie neutral.

Bei Konflikten zählen nur Verträge, die direkt mit einer der zwei konkurrierenden Parteien geschlossen wurden.
In einem Konflikt können sich Spieler, die ein direktes Angriffsverbot untereinander haben, dennoch gegenseitig angreifen.
Das passiert aber nur dann, wenn beide Spieler nur aufgrund ihrer Verträge in den Konflikt einschreiten.

Gemeinsame Verträge sind Verträge, die zwischen Vereinigungen und Mitgliedern innerhalb einer Vereinigung durch deren Gründer geschlossen werden können.
Diese können nur durch Austritt aus einer Vereinigung oder durch die Gründer der Vereinigung gekündigt werden.